Rechtsprechung
   BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8466
BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93 (https://dejure.org/1994,8466)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1994 - 13 RJ 9/93 (https://dejure.org/1994,8466)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 (https://dejure.org/1994,8466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Kraftfahrers im Fernverkehr - Einordnung der Tätigkeit in die Gruppe mit dem Leitbegriff "Facharbeiter" - Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. August 1993 (- 13 RJ 21/92 -) im einzelnen dargelegt, daß ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Ausbildung dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war.

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Kraftfahrer, auch wenn sie eine Berufskraftfahrerprüfung abgelegt haben, nicht ohne weiteres als Facharbeiter anzusehen sind (s ua Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 -).

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen BU richtet sich noch nach § 1246 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im Januar 1986 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 SGB VI; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrige Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrige Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn entweder die Nennung des Berufs in der Facharbeitergruppe auf qualitätsfremden Merkmalen beruht oder gewichtige Gründe dafür sprechen, daß der Versicherte nicht zutreffend eingruppiert war (s zu letzterem auch BSG Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - und Beschluß vom 16. Dezember 1993 - 13 BJ 261/92 -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Maßgeblich ist stets die Fassung, die zum Zeitpunkt der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung gegolten hat (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Betrachtet man allein die Lohntabelle 2 dieser Tarifverträge, die ausschließlich Löhne für das Fahrpersonal enthält, so läßt sich daraus in der Tat nicht entnehmen, inwieweit die dort genannten Kraftfahrer Facharbeitern gleichgestellt sind oder nicht (vgl insoweit auch Urteil des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 -).
  • BVerwG, 06.07.1973 - VII C 36.71

    Religionslehre als versetzungserhebliches Schulfach - Trennung von Staat und

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Der erkennende Senat konnte auch den Tarifvertrag vom 15. April 1986 berücksichtigen, nachdem die Beteiligten Inhalt und Geltung dieses Tarifvertrages als unstreitig erklärt hatten (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 15; BVerwGE 29, 127; 42, 351) [BVerwG 06.07.1973 - VII C 36/71].
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93
    Der erkennende Senat konnte auch den Tarifvertrag vom 15. April 1986 berücksichtigen, nachdem die Beteiligten Inhalt und Geltung dieses Tarifvertrages als unstreitig erklärt hatten (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 15; BVerwGE 29, 127; 42, 351) [BVerwG 06.07.1973 - VII C 36/71].
  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 10/92

    Bisherige Tätigkeit - Lohngruppe - Zuordnung - Leitberuf - Zulagen

  • BSG, 16.12.1993 - 13 BJ 261/92

    Tarifliche Eingruppierung - Weitere Ermittlung

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Hätte der Kläger seinen Wohnsitz nicht im Saarland, sondern in Rheinland-Pfalz, wäre seine Klage unter Anwendung des rheinland-pfälzischen Tarifvertrages für das Verkehrsgewerbe und Berücksichtigung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 - (nicht veröffentlicht) abzuweisen.

    Der erkennende Senat hat indes in seinem (unveröffentlichten) Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - im einzelnen dargelegt, daß ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Regelausbildung jedenfalls dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war (s auch Senatsurteile vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 - (nicht veröffentlicht) und vom 17. Juni 1993 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32)).

  • BSG, 29.07.2019 - B 13 R 250/18 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Zudem hat das BSG mit Urteil vom 17.2.1994 (13 RJ 9/93 - Juris) entschieden, dass kein Berufsschutz als Facharbeiter eines Kraftfahrers mit abgeschlossener Berufskraftfahrerprüfung besteht, wenn aus der maßgeblichen Lohntabelle für das Fahrpersonal direkt eine Gleichstellung mit Facharbeitern nicht zu erkennen ist und der tarifliche Lohn im Vergleich von dem der Facharbeiter erheblich abweicht.
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 563/03

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw.

    Eine Gleichstellung der Kraftfahrer mit den Facharbeitern erfolgt in diesem Tarifvertrag nicht (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.02.1994, Az. 13 RJ 9/93).
  • LSG Bayern, 17.08.1999 - L 5 RJ 518/96

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit;

    Das BSG hat es ungeachtet der zweijährigen Regelausbildung indes für die Behandlung als Facharbeiter ausreichend gehalten, wenn der Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrags genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 und 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 sowie vom 17. Juni 1993 bzw. 27.Februar 1997- 13 RJ 5/96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht